Die Landeshauptstadt Magdeburg hat die Abwasserbeseitigungskonzession für das Entwässerungssatzungsgebiet der Landeshauptstadt Magdeburg (Magdeburg und Gemeinde Gerwisch) an die Abwassergesellschaft Magdeburg mbH vergeben. Die AGM Magdeburg als 100%-iges Tochterunternehmen der Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG (SWM) hat die SWM mit der allumfassenden (technischen und kaufmännischen) Betriebsführung der Abwasserentsorgung beauftragt.
Durch Gebrauch in Haushalten und Betrieben verändertes abfließendes Wasser und jedes in die Kanalisation gelangende Wasser. Man unterscheidet z.B. Schmutz-, Regen-, Fremd-, Misch- und Kühlwasser.
Niederschlagswasser ist Wasser aus atmosphärischem Niederschlag (z.B. Regen, Schnee, Hagel usw.), das noch keine Stoffe von Oberflächen aufgenommen hat.
Regenwasser ist abfließendes Niederschlagswasser (Niederschlag, der nicht im Boden versickert ist und von Bodenoberflächen oder von Gebäudeaußenflächen in die Abwasseranlagen eingeleitet ist).
Abfälle, die nicht in den Abfluss gehören | Warum nicht? | Wohin damit? |
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Speisereste, Kaffeesatz | Speisereste führen zu Verstopfung und locken u.U. Ratten an | Restmülltonne Kompost |
Hygieneartikel, wie Feuchttücher, Slipeinlagen, Binden, Kondome, Windeln, Ohrreinigungsstäbchen, Tampons | Hygieneartikel führen zu Verstopfung der Rohrleitungen und Pumpwerke. Mehr Informationen dazu kann man hier nachlesen | Restmülltonne |
Katzenstreu | Katzenstreu verstopft die Rohrleitungen und behindert die Abwasserreinigung | Restmülltonne |
Brat- und Fritierfett | Fette lagern sich in den Rohren ab, führen zu Verstopfungen und erschweren die Reinigung des Abwassers | Restmülltonne |
Medikamente | Medikamente vergiften das Abwasser und erschweren die Reinigung des Abwassers | Apotheke, Sondermüll |
Farben, Lacke, Verdünner, Pinselreiniger, Nagellackentferner, Kosmetikreste | Es besteht Explosionsgefahr in den Abwasserkanälen | Sondermüll |
Säuren, Laugen, Pflanzenschutzmittel, Insektenvernichter, Holzschutzmittel, Abbeize | Diese Substanzen greifen die Abwasserrohre an | Sondermüll |
Ein Nebenzähler, der zur Erfassung von Wassermengen für die Gartenbewässerung dient, muss von einer zugelassenen Fachfirma fest installiert sein und den eichrechtlichen Vorschriften genügen.
Ohne die Verwendung ordnungsgemäßer, fest installierter Zähler wird die Reduzierung der Abwassermenge nicht anerkannt.
Die Installation der Nebenzähler sowie etwaiger Zapfstellen muss fachgerecht durch ein entsprechend der AVB Wasser V § 12 zugelassenes Vertragsinstallationsunternehmen vorgenommen werden.
Folgende Hinweise sind zu dabei beachten:
- Der Nebenzähler muss vor Frosteinwirkung geschützt werden
- Stagnierendes Wasser, insbesondere in den Wintermonaten, sollte durch eine sinnvolle anlagentechnische Gestaltung vermieden werden
Als Kunde sind Sie verpflichtet, jeden Wechsel des Nebenzählers unverzüglich schriftlich mit Zählernummer und Ausbaustand des alten Zählers, Zählernummer und Einbaustand des neuen Zählers, Datum des Wechsels, Bau- und Eichjahr des neuen Zählers anzuzeigen.
Prüfen Sie beim Wechsel bitte noch einmal, ob der Zähler ordnungsgemäß, d. h. fest in der Kundenanlage installiert wurde. Ist dies nicht der Fall, beauftragen Sie bitte eine zugelassene Fachfirma mit der festen Installation Ihres Nebenzählers. Die Kosten dafür sind vom Kunden zu tragen. So können Sie besser planen und vermeiden, dass Sie bei einer Kontrolle kurzfristig reagieren und den Zähler neu (und fest) installieren lassen müssen, damit eine Abwassermengenreduzierung und somit Kosteneinsparung erfolgen kann.
Eine Eichung des Nebenzählers ist möglich. Den SWM muss der neue Anfangszählerstand mitgeteilt werden.
Auf den befestigten oder verdichteten Flächen ihres Grundstückes (Dach, Stellplatz, Wege usw.) kann das Niederschlagswasser nicht mehr versickern und muss mittels der Entwässerungsanlagen (Kanäle, Gräben, Speicherbecken) abgeleitet werden, um es schadlos (keine Gebäudevernässung und Überflutung) zu entsorgen.
Sowie das Niederschlagswasser den Abwasseranlagen zufließt, unterliegt die Entsorgung strengen genehmigungs- und strafrechtlichen Vorgaben, die wir als Entsorgungsunternehmen zu erfüllen und nachzuweisen haben.
In Magdeburg existiert ein gesplitteter Entgeltsatz für das Schmutz- und Regenwasser, was insofern gerecht ist, dass derjenige mit einer größeren eingeleiteten Regenwassermenge auch mehr Entgelt zu entrichten hat.
Die entsprechenden Entgelte für diese Dienstleistung finden Sie hier.
Hauseigentümer können aber durch geeignete Maßnahmen Kosten einsparen. Dazu gehören z.B.:
- weniger versiegelte Flächen,
- eine weniger stark versiegelte Oberfläche durch den Einsatz entsprechender Materialien mit niedrigem Abflussbeiwert,
- den Bau von Regenrückhaltebecken ohne Verbindung zur öffentlichen Abwasseranlage,
- das Erreichen von Zisternen ohne Verbindung zur öffentlichen Abwasseranlage,
usw.
Damit wird auch ein Beitrag zur Nachbildung des Grundwassers, also für unsere Umwelt, geleistet.
Dabei sind die notwendigen Genehmigungen (Umweltamt, Untere Wasserbehörde, Obere Wasserbehörde) einzuholen / zu beachten.
Die Ermittlung der Menge des Niederschlagswassers und seine Berechnung erfolgt nach der Formel:
Vr = Ψ * r * A
Darin bedeuten
Vr Niederschlagswasserabflussmenge
Ψ Abflussbeiwert
r Niederschlagsspende von 0,494 m³/m² a
A Größe der Fläche, von der die Ableitung des Niederschlagswassers erfolgt.
Achtung: Bei Dachflächen ist hier grundsätzlich die Flächengröße in Draufsicht anzugeben! (Bei Häusern ohne Dachüberstand ist folglich die Draufsicht = die Grundfläche des Hauses.)
Beispiel:
Ein Haus hat ein Flachdach mit 60 m² (Draufsicht), eine Parkplatzfläche von 50 m² (Pflaster ohne Fugenverguss) und einen Schotterweg von 18 m². Es gilt:
Vr Dach = 0,85 * 0,494 m³/m² a * 60 m²
Vr Dach = 25,19 m³/a
Vr Parkpl = 0,60 * 0,494 m³/m² a * 50 m²
Vr Parkpl = 14,82 m³/a
Vr Weg = 0,45 * 0,494 m³/m² a * 18 m²
Vr Weg = 4,00 m³/a
Vr Dach + Vr Parkpl + Vr Weg = 44 m³/a
44 m³/a * 1,40 EUR (brutto)/m³ = 61,60 EUR(brutto)/a (monatlicher Abschlag somit 5,13 EUR (brutto)).
(Preisstand 01.01.2023)
Wichtig: Bei der Veranlagung von Niederschlagswasser handelt es sich um eine Selbstveranlagung, d. h. der Kunde muss nach bestem Wissen und Gewissen ohne Aufforderung den Niederschlagserfassungsbogen ausfüllen und an SWM schicken.
Der Niederschlagserfassungsbogen kann hier heruntergeladen werden.
Die AGM Magdeburg ist ein privat-rechtliches Dienstleistungsunternehmen.
Sie zahlen folglich für die Abwasserentsorgung, also eine erbrachte Dienstleistung, analog zu anderen Dienstleistungen 19 % Umsatzsteuer.